DENVER ap | Am Mittwoch hat der ehemalige US-Präsident Donald Trump Berufung gegen seine Nichtzulassung zu den republikanischen Vorwahlen im Bundesstaat Colorado eingelegt. Der Oberste Gerichtshof der USA wird darüber entscheiden, ob ein 155 Jahre alter Verfassungszusatz auf Trumps Kandidatur angewendet werden kann.
Gemäß Abschnitt drei des 14. Zusatzartikels zur US-Verfassung ist es einer Person untersagt, ein Bundesamt zu bekleiden, wenn sie an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen die USA teilgenommen oder jene unterstützt oder ermutigt hat, die dies getan haben. Auf dieser Grundlage hatte der Oberste Gerichtshof von Colorado im Dezember entschieden, dass die Beteiligung von Donald Trump am Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 ihn von der Teilnahme an den Wahlen disqualifiziert.
Auch in Maine wurde Trump, der erneut US-Präsident werden möchte, daraufhin von den Vorwahlen ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung hat er bereits am Dienstag Berufung eingelegt. Beide Entscheidungen sind bis zur Klärung der Berufungen ausgesetzt, und bis dahin bleibt Trumps Name auf den Wahlzetteln.
Die Anwälte von Trump argumentieren in ihrem Antrag, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Colorado Millionen Wähler in Colorado unrechtmäßig entmachten würde und wahrscheinlich als Präzedenzfall dienen könnte, um landesweit zig Millionen Wähler zu entmachten. Dies betonten sie insbesondere vor dem Hintergrund, dass Maine bereits dem Beispiel Colorados gefolgt ist.
Sowohl Trumps Anwälte als auch die Vertreter der Gegenseite haben das Gericht aufgefordert, rasch zu entscheiden. Die Vorwahlen in Colorado sind für den 5. März geplant.
Kritiker von Trump haben in zahlreichen Klagen versucht, ihn in verschiedenen Bundesstaaten von der Wahl auszuschließen. Mit Ausnahme der Entscheidung in Colorado waren diese Bemühungen bisher erfolglos. Einige Beobachter haben darauf hingewiesen, dass das Gericht in Colorado den Sturm auf das Kapitol nicht einfach als Aufstand definieren könne, ohne dass es dazu ein geregeltes Verfahren gegeben habe.